V+T Verkehr und Technik | Ausgabe 07-08/2022
Erster Betrieb von autonomen Fahrzeugen ohne Sicherheitsfahrer im RMV-Projekt „EASY“ (Teil I)*
1. Hintergrund
1.1 Autonomes Fahren in Deutschland
Das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen
Fahren vom 12. Juli 2021 – erlaubt in festgelegten
Betriebsbereichen selbständig fahrende Kraftfahrzeuge
mit autonomer Fahrfunktion (SAE-Level 4). Für unlösbare
Situationen, welche beim gegenwärtigen Stand der
Technik noch auftreten können, sieht das Gesetz im Hintergrund
die Technische Aufsicht als juristische Person
vor, welche das Fahrzeug deaktivieren und in bestimmten
Fällen Fahrmanöver freigeben kann.