DER NAHVERKEHR | Ausgabe 05/2016
Barrierefreier ÖPNV – die Zeit drängt
Die Aufgabenträger im Öffentlichen Personennahverkehr
wissen seit Jahren ganz genau, was da auf sie zukommt:
Das Personenbeförderungsgesetz schreibt in
§ 8 Abs. 3 S. 3 PBefG vor, dass der Nahverkehrsplan
des ÖPNV-Aufgabenträgers die Belange der in ihrer Mobilität
oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu
berücksichtigen hat, für die Nutzung des ÖPNV bis zum 1. Januar
2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.