DER NAHVERKEHR | Ausgabe 10/2022
Amtsgericht Hameln, Urteil vom 10.11.2021 (35 C 159/21)
Das Vorbringen eines ÖPNV- Abo-Kunden, wegen der COVID-19-Pandemie sei der Linien- verkehr erheblich eingeschränkt oder ausgesetzt gewesen und daher stehe ihm ein Zurückbehaltungsrecht oder ein aufrechenbarer Schadensersatzanspruch zu, ist jedenfalls dann unbegründet, wenn er nicht darlegt, dass das Angebot des Verkehrsunternehmens in einem solchen Umfang eingeschränkt war, dass der Linienverkehr für ihn gänzlich nutzlos war. (Redaktioneller Leitsatz)